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Unsere Schulordnung – Brüder Grimm Gesamtschule Bebra

Unsere Grundsätze

Jeder verhält sich fair, höflich und rücksichtsvoll.
Jeder hat das Recht auf ungestörten Unterricht.
Jeder hat die Pflicht, die Rechte der anderen jederzeit zu wahren.

Schulgelände

  1. Auf dem gesamten Gelände ist ein rücksichtsvolles Verhalten verbindlich.
  2. Fahrzeuge dürfen auf dem Schulhof nur bis zu den Abstellplätzen gefahren werden.
  3. Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände gesetzlich verboten.
  4. Die Lehrerparkplätze mit dem Weg zur Berufsschule und die Rückseite des Gebäudes in der Kerschensteinerstraße Richtung Berufsschule sowie hinter der Turnhalle und dem Juze gehören nicht zum Aufenthaltsbereich der Schüler.
  5. Den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 7 bis 10 ist es gestattet, das Schulgelände in der Mittagspause zu verlassen. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen das Schulgelände während der Schulzeit nicht verlassen. Für den Einzelfall muss eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Das gilt auch für die Mittagspause.
  6. Alle Besucher (einschließlich Eltern) müssen sich im Sekretariat anmelden und einen Besucherausweis abholen.

Klassenräume und Fachräume

  1. Die Schüler und Schülerinnen sind für ihren Klassenraum verantwortlich und respektieren die Regeln anderer Klassen.
  2. Ein Klassenraum wird nur aufgeschlossen, wenn dort in der folgenden Stunde Unterricht stattfindet. Ein Stundenplan hängt zur Orientierung außen neben der Tür.
  3. Zum Schutz des Eigentums muss die Klasse von der Lehrkraft verschlossen werden, wenn alle Schüler hinausgehen.
  4. Für persönliche Wertsachen ist jeder selbst verantwortlich.
  5. Die Sportsachen dürfen aus hygienischen Gründen nicht in der Schule gelagert werden.
  6. Der Ordnungsdienst sorgt unter anderem für eine saubere Tafel und Kreide.
  7. Jeder stellt seinen Stuhl nach Unterrichtsschluss hoch und verlässt die Klasse ordentlich.
  8. Für diese Aufgaben stellen die Lehrkräfte ausreichend Zeit zur Verfügung und achten auf die Ausführung.
  9. Schäden an der Einrichtung  teilen die Schülerinnen und Schüler dem Hausmeister mit.
  10. Jeder verhält sich umweltbewusst. Müll wird getrennt gesammelt (Kaugummi eingewickelt), das Papier bringt der Ordnungsdienst in den Container.
  11. Lehrerkräfte wie Schülerinnen und Schüler machen das Licht aus, wenn es  nicht gebraucht wird.
  12. Während der Heizperiode wird nur kurz gelüftet.
  13. Fachräume und Turnhalle können nur von Fachlehrern aufgeschlossen und wie auch EDV-Räume, Lernwerkstatt und Bücherei nicht ohne Aufsicht von Schülern genutzt werden. Essen und Trinken ist in diesen Räumen nicht gestattet.
  14. Schülerinnen und Schüler dürfen die Druckerei, Lehrerarbeitsräume und das Lehrerzimmer nicht ohne Aufsicht betreten.
  15. Das Sekretariat wird mit Rücksicht auf den Betrieb nur von einzelnen Schülern betreten.

Ergänzende Hinweise:

  1. Die EDV-Räume können mit dem normalen Schlüssel geöffnet werden. Die Anlage in der Lernwerkstatt wird in der Regel von der Aufsicht eingeschaltet.
  2. Die Nutzung der EDV-Räume, der Lernwerkstatt und der mobilen Geräte (Laptops, …) wird auf den entsprechenden Listen vorgemerkt.
  3. Schülerinnen und Schüler können die Computer in der Lernwerkstatt nutzen, soweit sie einen Arbeitsauftrag haben und eine Aufsicht dort ist. Eine private Nutzung ist nicht gestattet. Vor dem Drucken muss die Aufsicht gefragt werden.
  4. Jede Klasse benutzt zum Speichern der Dokumente die zugewiesenen Zugangsdaten, darunter können Schülerinnen und Schüler ihre persönlichen Dateien anlegen und mit anderen verbinden.
  5. Für die PCs im Lehrerzimmer benötigt jede Lehrkraft ihre persönlichen Zugangsdaten, ohne die auch der Drucker im Lehrerzimmer nicht aufgerufen werden kann. Neue Kolleginnen und Kollegen wenden sich bitte an die EDV-verantwortliche Lehrkraft.
  6. Defekte an der Computeranlage werden der EDV-verantwortlichen Lehrkraft gemeldet, defekte Overhead-Projektoren werden mit einem Vermerk zur Reparatur in die Druckerei gebracht.
  7. Vorlagen zum Druck von Klassensätzen werden rechtzeitig in den Kasten in der Druckerei (Kerschensteinerstraße) gelegt, in nicht dringenden Fällen mit dem entsprechenden Termin versehen.

Unterricht

  1. Mit dem Klingeln sind alle Schülerinnen und Schüler in der Klasse und auf ihren Plätzen. Pünktlichkeit ist verbindlich.
  2. Hausaufgaben und vollständiges Unterrichtsmaterial sind verbindlich und werden bei der Benotung berücksichtigt.
  3. Eine angemessene, aktive Mitarbeit im Unterricht wird erwartet.
  4. Unterrichtsstörungen werden nicht akzeptiert.
  5. Anweisungen von Lehrkräften und allen Angestellten sind zu befolgen.
  6. Verstöße gegen die genannten Regelungen werden den Erziehungsberechtigten über ein Formblatt mitgeteilt.
  7. Die Lehrkräfte achten darauf, dass die Räume nach Unterrichtsschluss in einem angemessenen Zustand verlassen werden, und schließen zu, so dass kein Unbefugter Zutritt hat.
  8. Für Kursunterricht zusätzlich benötigte Tische und Stühle werden nicht aus anderen Räumen geholt, sondern vom Hausmeister erbeten.
  9. Die ausgegebenen Schulbücher werden in Listen eingetragen, versehen mit einem Vermerk über den Zustand, die die Erziehungsberechtigten gegenzeichnen. Auf eine Registrierung muss auch bei vorübergehend ausgeteilten Büchern und Lektüren geachtet werden. Schulbücher und Lektüren müssen im Fall einer Beschädigung oder bei Verlust ersetzt werden.
  10. Lehrkräfte kontrollieren die Rückgabe von Lektüren und Geräten.
  11. Klassenarbeiten werden zu Beginn des Halbjahres koordiniert, festgelegt und im Ordner im Lehrerzimmer eingetragen.
  12. Klassengeschäfte sollten in der Regel in der Klassenleiterstunde besprochen werden. Bei einer entsprechenden Tagesordnung kann eine SV-Stunde beantragt werden.

Pausen und Freistunden

  1. In den großen Pausen verlassen alle Klassen das Gebäude; in der Kerschensteinerstraße ist der Aufenthalt im Foyer gestattet.
  2. Schülercafé und Kiosk können während der Pausen genutzt werden, jedoch nicht mehr unmittelbar vor oder nach dem Klingeln.
  3. In Freistunden können sich Schüler auch in der Lernwerkstatt aufhalten, wenn die Aufsicht anwesend ist.

 

Besondere Hinweise

Lehrer, Schüler und Eltern können sich an Frau Kindler als Schulsozialpädagogin, Herrn Brill als Sucht- und Drogenbeauftragter und Herrn Tetik als Jobcoach wenden.

a) Pünktlichkeit:

  • Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist verbindlich.
  • Verspätungen werden im Klassenbuch, eventuell einer Liste, eingetragen.
  • Ein dreimaliges selbstverschuldetes Verspäten innerhalb eines Halbjahres hat ein Nacharbeiten der Unterrichtszeit zur Folge.
  • Über den Vordruck (eventuell mit Kopie) werden die Erziehungsberechtigten informiert, dass ihr Kind an einem festgelegten Termin einen bestimmten Zeitraum mit entsprechenden Aufgaben nachholt.
  • Sie bestätigen dies mit ihrer Unterschrift, die der Lehrkraft vorgelegt wird.
  • Bei auffällig häufigen Verspätungen setzen sich Lehrkräfte direkt mit den Erziehungsberechtigten oder auch der Schulsozialpädagogin, Frau Kindler, in Verbindung.

b) Handys / Smartphones in der Schule

c) Hausaufgaben:

  • Hausaufgaben zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sind verbindlich.
  • Sie gehen, wie Berichtigungen, als Teilleistung in die Note ein.
  • Wer eine Hausaufgabe nicht lösen kann, macht zumindest einen Versuch oder eine alternative Aufgabe.
  • In begründeten Fällen wird zu Beginn der Stunde eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten für nicht vorliegende Hausaufgaben vorgezeigt.
  • Bei wiederholtem Versäumen informieren Lehrer die Erziehungsberechtigten über den Vordruck.
  • Am Standort Bünberg besteht die Möglichkeit, den betreffenden Schüler bzw. die Schülerin für einen bestimmten Zeitraum zu verpflichten, an unterrichtsfreien Nachmittagen die Hausaufgaben im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung anzufertigen, in Absprache mit den Erziehungsberechtigten.
  • Versäumte Hausaufgaben werden in eigener Verantwortung nachgeholt, auch im Krankheitsfall.

d) Kleidung:

  • Das Tragen von zu freizügiger Kleidung und von Kleidung mit sexistischen, rassistischen, diskriminierenden und gewaltverherrlichenden Symbolen oder Aufschriften ist nicht gestattet.

e) Anweisungen:

  • Alle Lehrkräfte achten darauf, einen angemessenen Umgangston einzufordern und besonders Schimpfwörter zu unterbinden.
  • Anweisungen von Lehrern sowie allen anderen in der Schule Beschäftigten sind zu befolgen.
  • Bei fehlender Einsicht oder groben Verstößen gegen die Anweisungen werden die Erziehungsberechtigten mit dem Vordruck informiert und um Rücksprache gebeten. In diesem Fall kommt eine Durchschrift in die Schülerakte, eine weitere geht an Frau Kindler.
  • Bei einer beleidigenden oder aggressiven Reaktion des Schülers bzw. der Schülerin kann zusätzlich die Schulleitung zur Klärung hinzugezogen werden.

gültig ab 26.04.2018