Elternschreiben des Kultusministers vom 28.04.2022

Ministerschreiben vom 28.04.2022

Elternschreiben des Kultusministers vom 28.03.2022

Ministerschreiben an die SuS und Eltern vom 28.03.2022

Elternschreiben des Kultusministers vom 16.03.2022

Ministerschreiben vom 16.03.2022

Elternschreiben des Kultusministers vom 20.12.2021

Ministerschreiben 22.02.2022

Quarantaene-Regelungen 22.02.22

Auch nach den Weihnachtsferien ab dem 10.01.2022 werden die Maßnahmen für den Unterrichtsbetrieb angepasst. Genaueres entnehmen Sie dem Schreiben des Kultusministers.
Ministerschreiben 20.12.2021

Elternanschreiben des Kultusministers zum Schulbetrieb nach dem 8.11.2021

Elternschreiben vom 08.11.2021

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Kultusministeriums.

Präventionswochen nach den Herbstferien

Nach den Herbstferien werden ab dem 25.10.2021 wie schon nach den Sommerferien zwei Präventionswochen eingerichtet, die einen sicheren Schul- und Unterrichtsbetrieb gewährleisten sollen.

 

Neue Corona-Schutzverordnung ab 25.06.2021

Es gelten folgende Regelungen:

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin – allerdings nur noch auf den Durchgangsflächen und im Klassen- oder Fachraum bis zur Einnahme eines Sitzplatzes. Den weitaus größten Teil des Unterrichtsbetriebs sowie alle im Freien stattfindenden Aktivitäten werden Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler also wieder mit freiem Gesicht absolvieren können. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen weiterhin für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Maske tragen können, zur Nahrungsaufnahme sowie in Situationen, in denen es aus schulischen Zwecken erforderlich ist, die Maske abzulegen, also etwa beim Schulsport.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht wird weiterhin nur Personen möglich sein, die über den Nachweis eines negativen Testergebnisses – entweder aufgrund eines professionellen Schnelltests oder aufgrund eines Selbsttests in der Schule – verfügen. Das Gleiche gilt in Zukunft auch für andere reguläre schulische Veranstaltungen in Präsenzform.

Testpflicht

Alle Schülerinnen und Schüler müssen ein negatives Testergebnis auf Covid-19 vorweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Testung in der Schule
    Geben Sie bitte Ihrem Kind die Einwilligungserklärung mit Datenschutzerklärung zur Durchführung eines Covid19-Antigen-Tests unterschrieben in die Schule mit.
  • Testung im Testzentrum 
    Das Testergebnis darf dann nicht älter als 72 Stunden sein.
  • Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.
  • Genesene sind mit einer entsprechenden Bescheinigung vom Gesundheitsamt von der Testpflicht befreit.

Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Bus und Bahn

Gemäß § 28b der bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVI-19) bei besonderen Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung auch bei der Schülerbeförderung gilt ab Montag, 26.04.2021, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar).

Eine herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz oder eine chirurgische Maske sind nicht mehr ausreichend. Die Schülerinnen und Schüler werden in Bus oder Bahn gemäß Infektionsschutzgesetz nur befördert, wenn sie eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.

Informationen des HKM

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen des Hessischen Kultusministeriums. Hier wird über mögliche Schul-Öffnungsschritte bei weiter sinkenden Infektionszahlen informiert.

Beachten Sie auch die aktuellen Bestimmungen zu Notengebung, Versetzungen und freiwilliger Wiederholung. Die Frist zur Beantragung der freiwilligen Wiederholung endet am Dienstag, 01.06.2021.

Wir möchten Sie zum Schutz unseres Schulpersonals und natürlich zum Schutz der Schülerinnen und Schüler darum bitten, unser Schulgelände nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses (Bürgertest) zu betreten. Vielen Dank!

Zur aktuellen Coronalage